Das Bürogebäude ist Teil der Erweiterung des Auswärtigen Amtes auf dem Bahnhofsvorplatz kleines Haus im Ort Vitt auf der Insel Rügen Ein Segelboot bei schlechtem Wetter Das Außenministerium in Berlin bei Nacht eine blaue Qualle
facePICer
Die Gästegalerie
Blumenmakro
Blumenmakro

Tante JU fliegt über das Ausstellungsgelände
Tante JU fliegt über das Ausstellungsgelände

Blende 8.0 Sigma 105 mm 2.8 EX Macro Testfoto
Blende 8.0 Sigma 105 mm 2.8 EX Macro Testfoto

Blende 3.5 Canon EF-S 10-22 mm 3.5-4.5 USM Testfoto
Blende 3.5 Canon EF-S 10-22 mm 3.5-4.5 USM Testfoto

Weg um den Grienericksee
Weg um den Grienericksee

In eigener Sache … Zitadelle Spandau Abmahnung bekommen

VN:F [1.9.17_1161]
Artikel bewerten:
Rating: 9.0/10 (1 vote cast)

Ich habe endlich wieder einen Internetanschluss. Nach fast 6 Wochen Internet-Abstinenz bin ich froh, dass alles wieder läuft. Main Provider(Alice) hatte mir ja plötzlich gekündigt. Wie man in einigen Foren nachlesen konnte, war ich wohl nicht der einzige.

Leider hab ich in der Zwischenzeit für eine andere Webseite eine Abmahnung erhalten. Ich hatte dort selbstgeschossene Fotos von der "Zitadelle Spandau" zur freien Verwendung für jedermann eingestellt. Man hatte mir eine Frist gesetzt, bis wann ich die Bilder zu entfernen habe, bei Strafandrohung von 1000€ pro Foto. Es waren so ca. 60 Fotos. Also 60000€  :-o

Ich finde es schon irgendwie traurig, dass man Heutzutage beim fotografieren immer alle Regelungen und Gesetze im Kopf haben soll. Wer klärt  denn eigentlich die ganzen Touristen darüber auf, dass sie ihre Fotos, sollten sie keine offizielle Genehmigung haben, nicht ins Internet stellen dürfen? Da rennen täglich hunderte Leute mit Kameras rum. Ich würde es ja noch verstehen wenn es sich bei der "Zitadelle Spandau" um ein privates Gelände handeln würde. Aber das ist ja, ein von den Bürgern finanziertes Objekt, für jeden interessierten zugänglich, Eintritt hatte ich ja auch bezahlt. Der Abmahner wird übrigens ebenfalls von Steuergeldern bezahlt. :-) Ein Schwachsinn das alles!   Ein einfacher kurzer Brief, ohne gleich mit der Abmahnkeule zu drohen, hätte in meinem Fall sicher auch gereicht.

Was soll's ich hab die Bilder rausgenommen. So toll waren die sowieso nicht. Ein paar andere kritische Bilder habe ich gleich mit entfernt.

In eigener Sache ... Zitadelle Spandau Abmahnung bekommen, 9.0 out of 10 based on 1 rating

7 Kommentare zu „In eigener Sache … Zitadelle Spandau Abmahnung bekommen“

  • Tobias:

    @dauni:
    Kurze klare Antwort: JA!

  • dp-wurzel:

    @Andi,
    sorry das versteh ich nicht. Ich hätte kein Problem damit das mein Haus irgendwo zu sehen ist. Kann ja auch jeder sehen der dran vorbeiläuft. Wobei das bei Privatgrundstücken noch etwas anderes ist, die würde ich auch nicht ungefragt veröffentlichen. genau wie die ungefragte Veröffentlichung von Personenfotos. Aber die Zitadelle ist ja kein Privatbesitz, sondern wird aus Steuermitteln und Spenden finanziert. Nicht zu vergessen der Eintritt den ich ja bezahlt hatte.

    Ansonsten kann ich nur sagen willkommen im 21Jh.! Die Zeiten wo man sich Fotos ins Album geklebt hat, ums sie sich dann zu Hause irgendwann mal anzusehen und zu freuen, sind lange vorbei. Wenn Digitalkameras immer preiswerter werden und Fotoportale wie Pilze aus dem Boden schießen, muss man einheitliche, einfache Regelungen schaffen die es auch dem Laien ermöglichen, zu wissen was man darf und was nicht. Wer weiß schon, dass man keine Fotos von der Nachtbeleuchtung des Pariser Eifelturms veröffentlichen darf? Oder Bilder vom verhüllten Reichstag?
    MfG

  • Andi:

    Ihr Lieben,
    meine Kollegin kaufte sich für Ihr Grundstück einen Zaun – und fand diesen, Monate später, ungefragt als Foto auf dem Titel des Prospektes des Baumarktes. Nur: Ihr Haus war auch drauf; d.h., ihr Zaun, ihr Haus, ihr Grundstück – von der Straße aus fotografiert (öffentlicher Standpunkt). Mit dem Bild selbst wird kein Geld verdient, mit dem abgebildeten Zaun selbst auch nicht, Panoramafreiheit besteht auch – aber ich glaube, keiner von Euch hätte das gern gehabt (es gab einen Präsentkorb & Einkaufsgutschein mit ner Entschuldigung).
    Ja, die Rechtslage scheint kompliziert und wirkt einengend, wenn man selbst “nichts böses” im Schilde führt; aber glaubt es mir: es gibt genügend, die sich einen Scheiß darum kümmern, wem was gehört, gerade im Internet.
    Wenn Ihr Bilder – egal aus welchen Gründen – öffentlich präsentieren wollt, dann fragt vorher oder lasst es. Die Touristenzitadellenfotos z.B. bleiben ja auch “in der Familie” (werden z.B. nur Bekannten gezeigt), bzw. dienen der “persönlichen” Erinnerung – das ist der Unterschied (wenn nicht, gibt’s natürlich Ärger).
    Im Übrigen gibt es sogar von öffentlichen Standpunkten “sichtbare” Gebäude, die nicht gewerblich fotografiert werden dürfen – und gewerblich heißt nicht immer, dass ich daraus Postkarten machen und Geld verdienen möchte (dann aber natürlich erst recht)!
    D.h., ich kann mir grundsätzlich “mein (besonders außergewöhnliche oder markante)Gebäude” mit dem Recht auf Abbildung und Abfotografie schützen lassen.
    Also: Ihr könnt alles fotografieren, problemlos, wenn Ihr es für Euch behaltet, nicht verkauft oder (auch kostenfrei) nicht veröffentlicht oder anderen irgenwie zugänglich macht. Eigentlich ist das sehr einfach. Macht Eure Fotos, freut Euch dran und Ihr werdet keine Probleme haben.

  • Holger:

    Hallo,
    hier in Deutschland wundert mich nichts mehr!
    Überall nur noch gebühren, Verordnungen und dergleichen.
    Ich sage mal Demokratie ade, wir leben in einer Diktatur!
    Aber eines lass dir gesagt sein; Deine Fotos sind absolute Spitzenklasse!!

  • Die Rechtsprechung sagt da wohl, dass man nur Fotos ohne Genehmigung veröffentlichen darf die von einem öffentlich zugänglichen Standpunkt aus gemacht wurden. Betritt man wie in meinem Fall das Gelände und macht Fotos von diesem “Standpunkt” aus, muss man für die Veröffentlichung eine schriftliche Genehmigung einholen. Es gab da wohl ein Urteil gegen ein Fotoportal.

  • minja:

    Sag mal spinnen die?????

  • dauni:

    Kurze Frage dazu: Abmahnung mit welcher Begründung? Ich kann es kaum fassen.

Kommentieren

Trackback-URL Trackback-URL